Bearbeitungs-Stand dieser Seite: 17.05.2018 |
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Dem Schutz der Daten im Arbeitskreis-Asyl kommt besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Mitglieder des AK-Asyl als auch die vom AK-Asyl betreuten Personen, also Geflüchtete und deren Familien.
Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ab 25.05.2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27.04.2016 sowie das neue Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) vom 30.06.2017.
Die DSGVO und das BDSG gelten nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern u.a. auch für Vereine und Verbände. Ausgenommen ist lediglich die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Zur Betreuung der Mitglieder müssen deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das beginnt beim Eintritt in den Arbeitskreis. Dabei dürfen aber nur solche Daten erhoben werden, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Diese dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden.
AK-fremde Personen dürfen von persönlichen Angelegenheiten der Mitglieder und der Geflüchteten keine Kenntnis erhalten können.
Die Mitgliederdaten sind nicht automatisch auch Daten eines „Dachverbandes“ (z.B. Gemeinde oder Kirche), dem der AK angehört. Vielmehr ist dieser datenschutzrechtlich wie eine „fremde“ Stelle zu behandeln.
Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Arbeitskreis Asyl verpflichtet, auf wesentliche Punkte des Datenschutzes hinzuweisen. Dafür wurde die folgende Datenschutzerklärung erstellt.
Bei jeder Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nach Art. 13 DSGVO die Pflicht die Person über eine Reihe von Faktoren zu Informieren. Dies geschieht mit Hilfe eines Informationsblattes, dessen Inhalt hier kurz zusammengefasst ist:
Ingrid Vogel
Sprecherin des AK Asyl Oberboihingen
Telefon 07022 62483
ingrid.vogel@ak-asyl-oberboihingen.de
Es besteht für den AK-Asyl keine Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da in der Regel weniger als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Für die Mitglieder des Arbeitskreis-Asyl:
Für die vom Arbeitskreis-Asyl betreuten Personen:
Der AK-Asyl-Oberboihingen erhebt für die Verwaltung seiner Mitglieder folgende Daten:
Darüber hinaus sind folgende freiwillige Angaben für die Zusammenarbeit erwünscht:
Der AK-Asyl-Oberboihingen verarbeitet für die Verwaltung seiner zu betreuenden Personen folgende Daten:
Diese Daten werden ausschließlich von der Sprecherin des AK (Ingrid Vogel) verwaltet und bearbeitet!
Beim AK-Asyl haben folgende Personen (Funktionsträger) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun:
Für die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen können alle Mitglieder des Arbeitskreises auf die Kontaktdaten der Mitglieder in einem mit Passwort geschützten Bereich (Intranet) zugreifen.
Die persönlichen Daten werden unmittelbar gelöscht, wenn die Mitgliedschaft im Arbeitskreis-Asyl endet, bei Geflüchteten unmittelbar beim Ende der Betreuung.
Werden im Internet persönliche Daten der Mitglieder angegeben, so ist hierfür die (schriftliche) Einwilligung erforderlich. Es werden nur die folgenden Daten veröffentlicht:
Werden im Internet auf der Homepage des AK-Asyl vordergründige Bilder von Mitgliedern des AK-Asyl, von betreuten Personen oder anderen nicht mit dem AK-Asyl in Verbindung stehenden Personen wiedergegeben, so ist hierfür die (schriftliche) Einwilligung erforderlich. Bilder von öffentlichen Veranstaltungen, die auch jedem zugänglich sind, benötigen keine Erlaubnis, wenn keine einzelne Person vordergründig abgebildet wird.
[Auszug Art. 15 DSGVO] Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
Gegen jede Veröffentlichung von Bildern oder Daten kann Widerspruch eingelegt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.
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