9. Dezember 2024

Datenschutz-Ordnung

Dem Schutz der Daten im Arbeitskreis-Asyl kommt besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Mitglieder des AK-Asyl als auch die vom AK-Asyl betreuten Personen, also Geflüchtete und deren Familien.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab 25.05.2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27.04.2016 sowie das neue Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) vom 30.06.2017.

Die DSGVO und das BDSG gelten nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern u.a. auch für Vereine und Verbände. Ausgenommen ist lediglich die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zur Betreuung der Mitglieder müssen deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das beginnt beim Eintritt in den Arbeitskreis. Dabei dürfen aber nur solche Daten erhoben werden, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Diese dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden.

AK-fremde Personen dürfen von persönlichen Angelegenheiten der Mitglieder und der Geflüchteten keine Kenntnis erhalten können.

Die Mitgliederdaten sind nicht automatisch auch Daten eines „Dachverbandes“ (z.B. Gemeinde oder Kirche), dem der AK angehört. Vielmehr ist dieser datenschutzrechtlich wie eine „fremde“ Stelle zu behandeln.

Datenschutzerklärung des Arbeitskreis Asyl Oberboihingen

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Arbeitskreis Asyl verpflichtet, auf wesentliche Punkte des Datenschutzes hinzuweisen. Dafür wurde die folgende Datenschutzerklärung erstellt.

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO

Bei jeder Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nach Art. 13 DSGVO die Pflicht die Person über eine Reihe von Faktoren zu Informieren. Dies geschieht mit Hilfe eines Informationsblattes, dessen Inhalt hier kurz zusammengefasst ist:

Verantwortlich für die Datenerhebung im AK-Asyl

Ingrid Vogel
Sprecherin des AK Asyl Oberboihingen
ingrid.vogel@ak-asyl-oberboihingen.de

Es besteht für den AK-Asyl keine Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da in der Regel weniger als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung

Für die Mitglieder des Arbeitskreis-Asyl:

  • Verwaltung der Mitglieder des Arbeitskreis-Asyl
  • Meldung an die Gemeinde (wegen Versicherung im Ehrenamt)
  • Ereichbarkeit und Aufgabenverteilung
  • Teamarbeit bei der Betreuung von Geflüchteten

Für die vom Arbeitskreis-Asyl betreuten Personen:

  • Kenntnis über die in der Anschlussunterbringung zu betreuenden Personen
  • Betreuung im Alltag (z.B. Wohnung, soziale Kontakte, Arztbesuche)
  • Hilfe bei Sprachkursen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen

Umfang der personenbezogenen Daten im AK-Asyl

Der AK-Asyl-Oberboihingen erhebt für die Verwaltung seiner Mitglieder folgende Daten:

  • Vorname und Nachname
  • Anschrift, (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
  • Funktion im Arbeitskreis

Darüber hinaus sind folgende freiwillige Angaben für die Zusammenarbeit erwünscht:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummern (Festnetz, Mobilfunk)

Der AK-Asyl-Oberboihingen verarbeitet für die Verwaltung seiner zu betreuenden Personen folgende Daten:
Diese Daten werden ausschließlich von der Sprecherin des AK (Ingrid Vogel) verwaltet und bearbeitet!

  • Vorname und Nachname
  • Anschrift, (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Status
  • Stand der Deutschkenntnisse

Wer verarbeitet Daten?

Beim AK-Asyl haben folgende Personen (Funktionsträger) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun:

Interne Datenverarbeitung:

  • Ingrid Vogel (Sprecherin)
    Alle Daten der Mitglieder und der Geflüchteten
  • Hans-Jochen Lehmann (Internet / Intranet)
    Alle Daten der Mitglieder

Externe Datenverarbeitung:

  • Gemeinde Oberboihingen (wegen Versicherung im Ehrenamt)
    Vorname und Nachname, Anschrift aller Mitglieder

Zugriff auf die Daten der Mitglieder

Für die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen können alle Mitglieder des Arbeitskreises auf die Kontaktdaten der Mitglieder in einem mit Passwort geschützten Bereich (Intranet) zugreifen.

  • Mitglieder
    Name, E-Mail-Adresse, Funktion der Mitglieder des AK-Asyl

Löschung der Daten

Die persönlichen Daten werden unmittelbar gelöscht, wenn die Mitgliedschaft im Arbeitskreis-Asyl endet, bei Geflüchteten unmittelbar beim Ende der Betreuung.

Daten im Internet (Homepage)

Werden im Internet persönliche Daten der Mitglieder angegeben, so ist hierfür die (schriftliche) Einwilligung erforderlich. Es werden nur die folgenden Daten veröffentlicht:

  • Vorname und Nachname
  • Funktion im Arbeitskreis
  • Funktion in der Arbeitsgruppe
  • E-Mail-Adresse im Arbeitskreis: „vorname.nachname@ak-asyl-oberboihingen.de“
    eine solche kann für jedes Mitglied des Arbeitskreises zur Verfügung gestellt werden.

Bilder im Internet (Homepage)

Werden im Internet auf der Homepage des AK-Asyl vordergründige Bilder von Mitgliedern des AK-Asyl, von betreuten Personen oder anderen nicht mit dem AK-Asyl in Verbindung stehenden Personen wiedergegeben, so ist hierfür die (schriftliche) Einwilligung erforderlich. Bilder von öffentlichen Veranstaltungen, die auch jedem zugänglich sind, benötigen keine Erlaubnis, wenn keine einzelne Person vordergründig abgebildet wird.

Auskunftsrecht

[Auszug Art. 15 DSGVO] Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Widerspruch

Gegen jede Veröffentlichung von Bildern oder Daten kann Widerspruch eingelegt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.