hilfe:rundfunk:start

Rundfunkbeitrag

Ob Frühstücksradio, Online-Nachrichten oder Ihre Lieblings-Fernsehserie: Egal, wo Sie gerade sind, die Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleiten Sie durch den Alltag.

Für Bürger ab 18 Jahren gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 17,50 Euro im Monat.

Eine Informationen des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (Stand März 2017)

Asylbewerber können sich befreien lassen, müssen aber einen Antrag stellen! Dies gilt nur für Geflüchtete, die eine eigene Wohnung haben. Falls Sammelunterkünfte von der Gemeinde angemeldet wurden, wird dort kein Rundfunkbeitrag erhoben.

Hierzu eine Presseinformation der Beitragskommunikation:
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerber ~20 kB - Stand: September 2015

Anerkannte Flüchtlinge bekommen mit dem Jobcenter-Bescheid (letztes Blatt) ein Schreiben an ARD/ZDF für die Befreiung der Radio- und Fernsehrgebühren!

Das System der Zwangsbeiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist außerhalb Deutschlands unbekannt, daher ist eine Information der Asylsuchenden über den Sinn dieses Beitrags und die rechtlichen Gegebenheiten notwendig.

Hinweise in mehreren Sprachen gibt es auf der folgenden Seite im Internet:
www.rundfunkbeitrag.de

  • dort unter „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“
  • im oberen Bereich „Information“ auswählen
  • dort auswählen „Infomaterialien“
Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
hilfe/rundfunk/start.txt · Zuletzt geändert: 2022/09/19 08:30 von 127.0.0.1

Seiten-Werkzeuge